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Die Corona-Krise hat unterstrichen, wie wichtig es für gleiche Lernchancen ist, dass Schüler*innen die Möglichkeit haben, digitale Endgeräte wie Tablets in der Schule kostenlos ausleihen zu können. Denn nicht jede*r Schüler*in hatte zu Hause ein geeignetes Endgerät zur Verfügung, um angemessen am Lernen auf Distanz teilzunehmen. Die benötigte Anzahl an Leihgeräten fehlte in vielen Schulen. Ein Antrag der Rheinbacher Grünen, entsprechende Fördermittel von Land und Bund in maximal möglicher Höhe abzurufen, um für die örtlichen Schulen in städtischer Trägerschaft zusätzliche Leihgeräte anzuschaffen, wurde im Juni einstimmig im Schulausschuss angenommen. Nun liegt die Richtlinie des Landes NRW für die Förderung vor: „Wir Grüne gehen davon aus, dass die Verwaltung den Beschluss umsetzt und zeitnah die rund 133.500 Euro für Rheinbach abruft“, betont der grüne Fraktionssprecher Joachim Schollmeyer.
Er hat den Antrag gemeinsam mit den Bildungsexpert*innen seiner Fraktion erarbeitet: Stephan Bogert und Urte Seiffert-Schollmeyer, die als Lehrer*innen tätig sind, sowie Tobias Hasenberg, der in der Lehrer*innenbildung arbeitet. Ziel der Grünen ist es, dass an den Rheinbacher Schulen ein entsprechender Pool an Leihgeräten mit Tastatur, die zu den Anforderungen der jeweiligen Schule passen, verfügbar ist. „Alle unsere Schüler*innen habendas Recht auf bestmögliche Lernbedingungen, auch digital. Dies darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen!“, betont der grüne Pressesprecher Tobias Hasenberg.
Aufgrund des engen Zeitfensters bis zum Start des neuen Schuljahres wurde mit dem im Juni beschlossenen Antrag die Verwaltung zudem bereits beauftragt, entsprechende Vorarbeiten anzugehen, wie eine Bedarfsabfrage bei den Schulen. Die Fördergelder stammen aus einem Sofortprogramm, welches Bund und Länder ergänzend zum sog. „Digitalpakt“ aufgelegt haben. Jede Stadt oder Gemeinde in NRW bekommt eine bestimmte Summe an maximal möglichen Fördergeldern zugewiesen. Davon können Endgeräte mit Zubehör im Wert von jeweils bis zu 500 Euro angeschafft werden. Der Eigenanteil der Städte und Gemeinden liegt bei nur 10 Prozent.
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