Ist die Bodenpolitik der Stadt Rheinbach zielführend und sinnvoll?

Ein Immobilienentwickler hat Wohnflächen im Wartestand am Rheinbacher Stadtrand hinter dem Weilerfeld erworben, um dort zukünftig bauen zu können. Dies legte eine Anfrage der Grünen offen. Für die Fragestunde des Stadtrates am 22. Juni hatte die Fraktion mehrere Fragen zum Baulandmanagement eingereicht. Die Verwaltung beantwortete diese Fragen bereits schriftlich vorab – dies geschieht aktuell aufgrund der Corona-Situation, um die Sitzungszeiten zu verkürzen. „Wir sind sehr besorgt über die Bodenpolitik unserer Stadt! Beim Management von zukünftigem Bauland scheint weiterhin keine nachhaltige Strategie verfolgt zu werden“, kommentiert der Grüne Ratsherr Nils Lenke die Antworten spontan.Wer die Tabelle genau unter die Lupe nimmt, die die Verwaltung als Antwort auf die Grüne Anfrage vorgelegt hat, stößt im Bereich „Mittelfristige Flächenentwicklung bis ca. 2030“ auf den Hinweis, dass Anfang Juni 2020 Wohnbauland im Wartestand mit einer Gesamtfläche von über 60.000 Quadratmetern veräußert worden sei. Zum Käufer steht da: „Immobilienentwicklung“. Hinzu kommen zwei kurze Erläuterungen: „unbebaut“ und „Flächen wurden zum Zweck der Entwicklung erworben“. Daneben steht lapidar in der Spalte„Vorkaufsrecht“: „Verzicht“. Konkret heißt dies: Unbebaute Flächen in Privatbesitz, auf denen bis ca. 2030 Wohnraum entstehen könnte, sind schon jetzt von einem Investor aufgekauft worden. Gleichzeitig haben die zuständigen politischen Gremien der Stadt Rheinbach mehrheitlich bei den rund 58.000 Quadratmetern, wo dies rechtlich zulässig gewesen wäre, auf den Zwischenerwerb der Flächen verzichtet. Ein solcher Zwischenerwerb erlaubt es der Stadt, selbst stärker zu beeinflussen, ob und in welcher Weise die Flächen bebaut werden.

Um welche Flächen es sich handelt, ist in der Tabelle nicht konkret vermerkt. Dort sind nur die sog. „Flurnummern“ benannt. Wer die Flurnummern im öffentlich zugänglichen Geoportal des Rhein-Sieg-Kreises prüft, stellt fest, dass es sich um Flächen am Rheinbacher Stadtrand hinter dem Weilerfeld handeln muss. „Ein Blick in den Flächennutzungsplan auf der Homepage der Stadt ergibt: Ein größeres Areal in diesem Bereich ist als Wohnbaufläche im Wartestand ausgewiesen“, erläutert der Grüne Pressesprecher Tobias Hasenberg die Ergebnisse seiner Suche. Wer dem Hinweis nachgeht, dass es sich um Flächen für „mittelfristige Entwicklung bis ca. 2030“ handelt, findet auch im „Handlungskonzept Wohnen“ der Stadt eine Fläche süd-östlich des Eulenbachs, die für etwa 200 Wohneinheiten geeignet ist. Hier verweist das Konzept auf eine „attraktive Ortsrandlage“.

Trotzdem verzichtete eine Mehrheit in den politischen Gremien auf das städtische Vorkaufsrecht, so dass der Immobilienentwickler das „Phantom-Wohngebiet“ erwerben konnte. Da die Beschlüsse nicht-öffentlich getroffen werden mussten, bleiben die Beweggründe im Dunkeln. „Ausdruck einer nachhaltigen Bodenpolitik mit Weitsicht sind sie auf jeden Fall nicht!“, betont Hasenberg: „Wir als Grüne plädieren seit langem für eine aktive Wohnungsbaupolitik und den Zwischenerwerb.“ Genauso haben es auch die Gutachter*innen im „Handlungskonzept Wohnen“ vorgeschlagen!

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