Änderung KGS zu GGS

Das Konzept der „konfessionellen“ Grundschule gibt es in Deutschland landesweit nur noch in NRW und es wird auch hier oft als überholt empfunden. Rechtliche Bestimmungen zur Bekenntnisschule in Verbindung mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster von 2016, das erstmals die konfessionelle Zugehörigkeit als das wichtigste Auswahlkriterium bei Bekenntnisschulen definiert, machen sie aber zu einem Trennungsfaktor. In Bonn führte das Urteil bereits dazu, dass eine Schule ortsansässige, aber nicht-katholische Geschwisterkinder ablehnen musste, um für katholische Schüler aus einem anderen Ortsteil Platz zu machen. Auch in Rheinbach ist so etwas denkbar, wenn z. B. ein katholisches Kind aus einem anderen Ortsteil einen Platz in Flerzheim einfordert, müssten nicht-katholische Flerzheimer Kinder ihren Platz räumen.

Deshalb soll die Stadtverwaltung mit den katholischen Grundschulen in Rheinbach und der Elternschaft Kontakt aufzunehmen, um
- über die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Umwidmung in eine Gemeinschaftsgrundschule zu informieren,
- eine diesbezügliche Diskussion anzustoßen und ein Meinungsbild einzuholen.

Vollständiger Antrag

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