Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

Die Stadt Rheinbach soll der Rahmenvereinbarung zwischen dem Land NRW und den in der Vereinbarung genannten Krankenkassen zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach §264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§1,1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nordrhein-Westfalen beitreten.

Die Einführung der Gesundheitskarte für die den Kommunen zugewiesenen Flüchtlinge bedeutet erhebliche Verbesserungen der Gesundheitsversorgung der vor Not und Verfolgung zu uns geflüchteten Menschen, da sie dann direkt einen Arzt/eine Ärztin ihrer Wahl aufsuchen können. Auch für die Kommune bedeutet die Einführung eine Entlastung, indem nicht nur der Genehmigungsvorbehalt entfällt, sondern auch die Bearbeitung und Abrechnung über die Krankenkassen geregelt wird.

Vollständiger Antrag

Die gesamte Vereinbarung im Wortlaut und Hintergrundinformationen dazu (FAQ) sind im Web einzusehen unter:

http://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Newsletter/Fluechtlinge/Endfassung_Vereinbarung.pdf

bzw.

http://gruene-fraktion-nrw.de/fileadmin/user_upload/ltf/Newsletter/Fluechtlinge/FAQ_elektronische_Gesundheitskarte_Stand_27.08.15.pdf

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