Markierung zur Verdeutlichung der Parkflächen in der Martinstraße

In der Martinstraße besteht zwischen der Fußgängerampel Übergang Wälle-Turmstraße und der Abzweigung zur Weiherstraße stadtauswärts werden KfZ so abgestellt, dass sie zum großen Teil auf dem Gehweg stehen und nicht immer die vorgeschriebene Restbreite vom mindestens 1,20 m frei bleibt. Zudem wird an Tagen mit Müllabfuhr der Gehweg durch Mülltonnen zusätzlich eingeengt (siehe beigefügtes Foto). Die Benutzung des Gehwegs durch Fußgänger ist dadurch erheblich behindert. Durch eine entsprechende Markierung bzw. entsprechende Verkehrszeichen soll verdeutlicht werden, wie/wo KfZ in der Martinstraße auf dem Gehsteig stadtauswärts abzustellen sind.

Ergebnis: Der Antrag wurde abgelehnt, da die dort begangene Ordnungswidrigkeit offenbar nicht als verfolgenswert angesehen und die Behinderung als nicht relevant erachtet wird.

Vollständiger Antrag

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